Informationsverbot für Vitamin D
Der Kampf von Politik, Schulmedizin und Pharmaindustrie gegen alternativmedizinische Heilverfahren und natürliche Substanzen mit medizinischen Eigenschaften wird immer bizarrer.
Auf der einen Seite kündigt sich eine langsame Auflockerung des Heilmittelwerbegesetzes an, demzufolge pharmazeutische Produkte beworben werden dürfen, wenn es sich um apothekenpflichtige, rezeptfreie Präparate handelt: Pharmawerbung wahr gemacht.
Inzwischen gibt es ja bereits richtige Werbeveranstaltungen im Stile Hollywoods, mit Oscarverleihung für solche Präparate: Medikament des Jahres 2015 – OTC hat einen „Oscar“.
Die andere Seite der Medaille sieht so aus: medizinisch relevante Aussagen (Heilversprechen etc.) für natürliche Substanzen gelten als verboten, sofern nicht eine ausdrückliche Genehmigung seitens der Behörden dafür vorliegt.
Das heißt im Klartext: Eine natürliche Substanz, zum Beispiel ein Vitamin, hat nachgewiesenermaßen einen gesundheitlich positiven Effekt, bei Prophylaxe und/oder Therapie, was aber nicht heißt, dass ich ein Produkt mit dem entsprechenden Wirkstoff unter der Verwendung und Angabe dieser gesundheitlich positiven Effekte vermarkten darf.
Wie so ein Widersinn aussieht, habe ich in einem interessanten Beitrag rund um das Vitamin D erfahren…
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Die Sache mit dem Vitamin D
Dr. von Helden ist Allgemeinmediziner und Diabetologe und hat sich ausgiebig mit Vitamin D und seinen Wirkungen beschäftigt. Er hat eine spezielle Vitamin-D-Webseite ins Leben gerufen, auf der er unter anderem diesen eben zitierten Widersinn eindrucksvoll dokumentiert: Unglaublich aber wahr: EU verhängt MAULKORB für Vitamin-D-Informationen.
Um es gleich vorweg zu schicken – es gibt keine vergleichbaren Informationen dazu im Internet (Stand Mai 2017). Das lässt nur zwei Möglichkeiten zu: Entweder sind die Aussagen von Dr. von Helden grün-ideologisch-alternativ verfärbt und daher mit Vorsicht zu genießen, oder aber es ist bislang überhaupt noch kein Bewusstsein für diesen Sachverhalt entstanden, weshalb niemand darüber redet (und schreibt).
Im Beitrag von Dr. von Helden werden einige interessante Links benannt, die auf Webseiten verweisen, die alles andere als grün, alternativ, esoterisch etc. sind. Vielmehr untermauern diese Links genau die Botschaft, die der Arzt seinen Lesern vermitteln will.
Die Health Claims Verordnung
Es geht los mit einer Verordnung, die auch als Health-Claim-Verordnung bekannt ist und im Dezember 2006 auf die Menschheit losgelassen wurde: VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. In Kapitel 4, Art. 10 zu den gesundheitsbezogenen Angaben erfahren wir hier, dass solche Angaben verboten sind, wenn sie nicht speziellen Bedingungen und Anforderungen entsprechen, deren Grundlage der Leser sich in anderen Kapiteln und Absätzen anlesen muss.
In Art. 10 selbst gibt es eine Reihe von Bedingungen, die ich nur als esoterischen Realismus bezeichnen kann. So dürfen gesundheitsbezogene Angaben gemacht werden, „wenn die Kennzeichnung oder, falls die Kennzeichnung fehlt, die Aufmachung der Lebensmittel und die Lebensmittelwerbung folgende Informationen tragen: A) einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung in einer gesunden Lebensweise,“ etc.
Verboten ist das, was nicht ausdrücklich erlaubt ist
Das heißt also mit anderen Worten, dass ich nur dann die Vorteile von Vitamin D als solche benennen darf, wenn ich auch gleichzeitig etwas von einer „abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise“ mit in die Angaben einfließen lasse, obwohl die Vorteile des Vitamins mit Ernährung und Lebensweise erst einmal nichts zu tun haben. Denn Vitamin D wirkt unabhängig von Ernährung und Lebensweise.
Um hier endgültig einen Riegel vorzuschieben und entsprechende gesundheitsbezogene Angaben zu unterbinden, hat die EFSA das sogenannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt (tolle Wortschöpfung!) in Kraft gesetzt, demzufolge „verboten ist, was nicht erlaubt ist“. Oder mit anderen Worten: Es ist alles verboten, wenn nicht eine explizite Genehmigung von der Behörde vorliegt. Vielleicht sollte ich jetzt einmal sicher stellen, ob es erlaubt ist, anderen Leuten die Uhrzeit zu sagen?
Dr. von Helden benennt auch den Link auf Wikipedia für diese Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims). Hier erfahren wir auch, dass es einen „strengen Wissenschaftsvorbehalt“ (wieder so eine geniale Wortschöpfung!) gibt, der besagt, dass nur das zulässig ist, was durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist.
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Nur, wer bestimmt, was „anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse“ sind?
Gibt es nicht schon genug wissenschaftliche Erkenntnisse zum Vitamin D, die eine Fokussierung des Augenmerks auf dieses Vitamin rechtfertigen würden?
Wie es aussieht gibt es zwar wissenschaftliche Erkenntnisse. Nur fehlt es an der „Anerkennung“ dieser Erkenntnisse. Denn wenn zum Beispiel ein Vitamin-D-Spiegel von 20 Nanogramm/Milliliter von Schulmedizin und Ernährungswissenschaft als ausreichend erachtet wird (Vitamin D – Präparate im Test), dann wird man natürlich unter diesen Krümel-Konzentrationen keine relevanten Wirkungen in wissenschaftlichen Untersuchungen sehen!
Wissenschaftliche Arbeiten, die mit höheren Konzentrationen und über einen längeren Zeitraum die Wirkung von Vitamin D beobachtet haben, kommen zu ganz anderen Schlüssen wie zum Beispiel: Autismus und Vitamin D Mangel oder Alzheimer und Demenz: Vitamin D Mangel wichtige Ursache.
Da die beste Quelle für Vitamin D meiner Meinung nach immer noch die Sonne ist, diese aber offiziell als Verursacher von Hautkrebs angesehen wird, gibt es die entsprechenden überraschenden wissenschaftlichen Ergebnisse zu dieser Frage: Die (überraschende) Ursache für Hautkrebs.
Angesichts dieser Fakten und Zusammenhänge kann ich mich nur Fragen: Was ist hier eigentlich los? Ist es Unwillen? Unwissen? Mischt die Pharmalobby in großem Stil mit? Oder haben wir es mit einfach nur mit Dummheit zu tun?
Und auch die Sache mit der Sonne! Was man von der Sonne erwarten kann in Bezug auf Vitamin D und seinen gesundheitlichen Vorzügen, das habe ich hier beschrieben: Böse Sonne, gute Sonne – neue Erkenntnisse zum Vitamin D. Dennoch warnt man uns vor einem Naturheilmittel erster Klasse! Mittlerweile (so scheint es mir), hat man es geschafft uns elementare Grundregeln der Natur auszureden.
Die oben erwähnten Beiträge waren übrigens nur eine kleine Auswahl, in denen wissenschaftliche Arbeiten diskutiert werden, die zu sehr positiven Resultaten gelangen (siehe auch meinen Vitamin-D-Ratgeber).
Aber wie es ausschaut, scheinen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse keine Anerkennung zu finden, womit die Angaben von gesundheitsbezogenen Aussagen zum Vitamin D obsolet sind und bleiben.
Fakten werden verboten und verdreht – alles ganz offiziell
Dies mag hypothetisch klingen, lässt sich aber mithilfe eines weiteren Links von Dr. von Helden nachvollziehen: EU Register on nutrition and health claims. Auf der letzten Seite (231) finden wir Vitamin D3. Die Angabe besagt, dass Vitamin D seit langem dafür bekannt ist, dass es bei der Resorption von Calcium notwendig ist.
Aber neue wissenschaftliche Ergebnisse zeigen, dass Vitamin D ebenfalls eine Rolle bei kardiovaskulären Funktionen spielt und gesunde Entzündungsreaktionen unterstützt. Der Kommentar der EFSA-Behörde lautet dazu, dass diese Aussagen sich nicht an die vorgeschriebenen Regeln halten, denn auf der Basis einer Prüfung dieser wissenschaftlichen Ergebnisse können selbige nicht bestätigt werden. Status für diese Aussage zum Vitamin D: „nicht erlaubt“.
Kindergartengekritzel was gesagt werden darf und was nicht
Und wie sieht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen aus, die die Basis für die Ablehnung abgibt? Ganz einfach: Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to vitamin D and normal function of the immune system and inflammatory response (ID 154, 159), maintenance of normal muscle function (ID 155) and maintenance of normal cardiovascular function (ID 159) pursuant to Article 13(1) of Regulation (EC) No 1924/2006
Also KEINE randomisierte, doppelblinde, placebokontrollierte klinische Studie. Nicht einmal eine Metaanalyse. Basis für die Entscheidung ist hier eine „wissenschaftliche Meinung“ – ein Kindergartengekritzel darüber, wie, wann und was gesagt werden darf und wann nicht, das sich hinter einer meterlangen Überschrift versteckt. Und damit wird auch eins klar: Die vorhin zitierten wissenschaftlichen Erkenntnisse beziehungsweise die Wissenschaft spielen hier bestenfalls die letzte Geige. Wer hier entscheidet, das ist die Willkür der Behörde und keine wissenschaftliche Einsicht.
Und wenn Willkür das Regiment führt, dann ist die Korruption auch nicht weit. Dr. von Helden beschreibt dies mehr als deutlich (dem ich mich nur anschließen kann):
„Diese von uns bezahlten EU-Beamten wissen genau, was sie tun, denn nach der erfolgreichen Enteignung warten goldene Zeiten auf sie: der „Wechsel zur Pharma-Branche“ – auf Deutsch: Korruption. Schöne Grüße von Gerhard Schröder / Gasprom.“
(Die im Zitat enthaltenen Links sind nicht von mir, sondern original vom Autor und auch lesenswert)
Fazit
Die Webseite über Vitamin D und Health-Claims-Verordnung von Dr. von Helden ist eine gelungene Dokumentation darüber, welchen Einfluss die Bürokratie in der Praxis auf unser Leben und unsere Gesundheit haben kann. Es ist nicht nur traurig, dass ein von Wissenschaft unbeleckter Beamter mir sagen darf, was ich nicht sagen darf. Darüber könnte man sogar noch lachen.
Vielmehr ist dies Teil einer Kampagne, die versucht, die unliebsame Konkurrenz aus der Ecke der alternativen Heilverfahren und natürlichen Heilmittel so klein wie nur möglich zu halten. Nutznießer ist die Pharmaindustrie, die ihre Heilsaussagen für ihre Chemiekeulen jetzt sogar in Form von Werbung an den Mann bringen darf.
Und der „Durchschnittspatient“ glaubt weiter an einen medizynischen Fortschritt. Glauben Sie nicht? Was sollen mir dann Zahlen sagen wie: Mehr Geld im Gesundheitswesen, mehr Akteure, mehr Kranke?
Zum weiterlesen:
- Starker Ausgabenanstieg bei Arzneimitteln
- Arzneimittelreform 2017 – Man glaubt es kaum!
- Der kranke teure Patient – Oder: Wie wir veräppelt werden!
Grafik: (c) fotolia – Jürgen Fächle
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Kleine Anmerkung: Die Sache mit den „5 Wundermitteln“ ist mit Abstand der beliebteste Newsletter, den meine Patienten gerne lesen…
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